Was tun, wenn jemand verstorben ist?
Nur zu oft trifft uns der Tod einer/eines Angehörigen oder Freund/Freundin völlig unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben und Formalitäten an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.
Todesbescheinigung
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Heim eintritt, kümmert man sich dort um die Ausstellung der sogenannten „Todesbescheinigung“. Hierauf werden alle wichtigen Informationen zur/zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten. Sollte der Tod zu Hause eintreten, informieren Sie Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder wählen Sie die Notrufnummer 112. Die Kosten für die Ausstellung übernimmt nicht die Krankenkasse. Sie werden den Hinterbliebenen separat in Rechnung gestellt.
Benötigte Unterlagen
Jeder Sterbefall muss am Sterbeort beurkundet werden. Hierfür werden einige Originale benötigt:
- Die letzte standesamtliche Urkunde: bei Singles die Geburtsurkunde, bei Ehepaaren die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bzw. bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
- Personalausweis der verstorbenen Person oder eine gültige Meldebescheinigung
- Versicherungskarte der verstorbenen Person sowie die Rentennummer.
Sollte etwas von den oben genannten Dokumenten nicht auffindbar oder nicht vorhanden sein – WIR kümmern uns darum!
Angehörige und Bestatter informieren
Es ist eine große emotionale Herausforderung, für die Benachrichtigung der weiteren Hinterbliebenen zuständig zu sein. Denken Sie auch an Ihre eigenen Kräfte in solch einer Situation. Vielleicht kann jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis Sie unterstützen. Informieren Sie uns, damit wir einen Termin für eine Abholung und ein Erstgespräch vereinbaren können.
Todesbescheinigung
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Heim eintritt, kümmert man sich dort um die Ausstellung der sogenannten „Todesbescheinigung“. Hierauf werden alle wichtigen Informationen zur/zum Verstorbenen und zu den Umständen des Todes festgehalten. Sollte der Tod zu Hause eintreten, informieren Sie Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder wählen Sie die Notrufnummer 112.
Die Kosten für die Ausstellung übernimmt nicht die Krankenkasse. Sie werden den Hinterbliebenen separat in Rechnung gestellt.
Angehörige und Bestatter informieren
Es ist eine große emotionale Herausforderung, für die Benachrichtigung der weiteren Hinterbliebenen zuständig zu sein. Denken Sie auch an Ihre eigenen Kräfte in solch einer Situation. Vielleicht kann jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis Sie unterstützen.
Informieren Sie uns, damit wir einen Termin für eine Abholung und ein Erstgespräch vereinbaren können.
Benötigte Unterlagen
Jeder Sterbefall muss am Sterbeort beurkundet werden. Hierfür werden einige Originale benötigt:
Die letzte standesamtliche Urkunde: bei Singles die Geburtsurkunde, bei Ehepaaren die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch bzw. bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
Personalausweis der verstorbenen Person oder eine gültige Meldebescheinigung
Versicherungskarte der verstorbenen Person sowie die Rentennummer.
Sollte etwas von den oben genannten Dokumenten nicht auffindbar oder nicht vorhanden sein – WIR kümmern uns darum!